Allgemeine Geschäftsbedingungen der CC Pharma GmbH
Zur Verwendung im Geschäftsverkehr
1. Allgemeines:
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen treten mit Wirkung ab 20. Februar 2023 in Kraft und ersetzen unsere bis dahin gültigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese erkennt der Käufer durch Erteilung des Auftrages und/oder die Entgegennahme der Lieferungen an. Sie gelten auch für sämtliche künftige Geschäftsabschlüsse. Anderslautende, abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn deren Einbeziehung wird von uns im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung von Bestellungen oder durch Übersendung der Ware zustande. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
2. Preise:
Unsere Listenpreise sind freibleibend und gelten ausschließlich für Geschäftsabschlüsse im Inland. Es gelten die über die IFA-Medien veröffentlichten Netto-Preise am Tag der Lieferung zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Es werden stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise fakturiert.
3. Lieferung:
Bei Aufträgen ab 100,00 € netto, d.h. nach Abzug der jeweils gültigen Umsatzsteuer und etwaiger Preisnachlässe, liefern wir einschließlich Verpackung frei Haus unter Ausnutzung des günstigsten Versandweges nach unserer Wahl. Erfolgt die Lieferung auf Sonderwunsch des Käufers auf einem bestimmten Versandweg oder zu einem bestimmten Termin, so hat der Käufer etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten zu tragen. Bei Aufträgen unter 100,00 € netto Warenwert wird ein Versandkostenanteil von z. Zt. 8,00 € berechnet. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Unsere Lieferverpflichtung gilt als erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, Bahn, Paketdienst oder einem Spediteur übergeben worden ist. Der Gefahr-übergang erfolgt bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft durch den Verkäufer, wenn der Versand aus Gründen nicht möglich ist, die in der Risikosphäre des Käufers liegen. Die zusätzlich anfallenden Kosten der weiteren Lagerung nach Gefahr-übergang hat der Käufer zu tragen.
Grundsätzlich erfolgt die Ausführung der Bestellungen unverzüglich. Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt, soweit diese im Interesse des Käufers und ihm zumutbar sind, wobei die zusätzlich verursachten Kosten von uns getragen werden. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern uns Lieferungen dadurch unmöglich werden, dass wir von unserem Vorlieferanten nicht und/oder nicht rechtzeitig beliefert werden, eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unzumutbarem oder unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre und wir die Unmöglichkeit und/oder verzögerte Lieferung nicht zu vertreten haben. Fälle höherer Gewalt – als solche gelten Vorkommnisse, die auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht vorgesehen und verhindert werden können – sowie Ereignisse wie Streik oder Aussperrungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 120 Tagen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen in diesen Fällen nicht. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten und/oder nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Frist zur Erfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
4. Zahlung, Fälligkeit, Beauftragung Inkasso:
Soweit nichts anderes geregelt ist, sind Monatssammelrechnungen sofort sowie Einzelrechnungen innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Im Falle der Erteilung einer Sepa-Firmenlastschrift ist die Vereinbarung eines Skontosatzes möglich. Bezüglich einer Pre-Notifikation (Vorabankündigung im Sepa-Lastschriftverfahren) gilt das Rechnungsdatum der Rechnung der CC Pharma GmbH. Die Rechnung der CC Pharma GmbH ersetzt die Pre-Notifikation. Aus der Rechnung ist die Mandatsnummer des Käufers, die Gläubiger ID der CC Pharma GmbH, der Rechnungsbetrag sowie das Belastungsdatum (Due-Date) der Sepa-Lastschrift ersichtlich.
Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, zu berechnen. Im Falle des Zahlungsverzugs einer Rechnung werden sofort alle Forderungen der CC Pharma GmbH gegen den Käufer fällig. Dies gilt insbesondere auch, wenn eine vereinbarte Einzugsermächtigung zur sofortigen Lastschrift vom Bankkonto des Käufers widerrufen oder nicht eingelöst wird. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet, sofern keine besondere Leistungsbestimmung getroffen wird. Eine Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauszahlung behalten wir uns im Einzelfall vor, sofern die Erfüllung unserer Forderungen aufgrund objektiver Gegebenheiten als gefährdet erscheint. Nur unstreitige, anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen sowie Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Die CC Pharma GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, ein registriertes Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen.
Der Käufer hat die Kosten der Einschaltung des Inkassounternehmens bis zur Höhe einer 1,3 fachen Geschäftsgebühr nebst Auslagen von maximal 20,00 EURO nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz der CC Pharma GmbH zu erstatten. CC Pharma hat das Recht, seine Forderungen gegen den Käufer an einen Dritten abzutreten.
5. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf der Befugnis zum Forderungseinzug oder Einstellung seiner Zahlung an uns einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht im Rahmen eines Factoringgeschäfts befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, seine Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteiles nicht an den Käufern, sondern so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
6. Wiederverkauf:
Unsere Präparate dürfen nur in der unveränderten Originalpackung und nicht in Teilmengen angeboten, verkauft oder abgegeben werden. Hiervon unberührt bleiben die Möglichkeiten nach § 31 Apothekenbetriebsordnung. Der unmittelbare oder mittelbare Weiterverkauf an einen Großhandel durch Apotheken oder an das Ausland einschließlich einer Freizone des Kontrolltyps I oder eines Freilagers oder der Freihafengebiete wird, soweit gesetzlich zulässig, untersagt.
7. Haftung für Mängel:
Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich bei Eingang zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln unverzüglich (alternativ: innerhalb von 5 Werktagen) nach ihrer Entdeckung – schriftlich unter Beifügung von Belegen, insbesondere unter Beifügung des mitgelieferten „Packscheins“, erhoben werden. Unsere Haftung bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung durch Lieferung mangelfreier Ware. Falls nicht innerhalb angemessener Frist nach dem Verlangen des Käufers auf Nacherfüllung fehlerfreie Ware durch uns geliefert wird und/oder sofern die Nacherfüllung fehlschlägt und/oder von uns verweigert wird, stehen dem Käufer nach seiner Wahl die Rechte auf Rücktritt oder Minderung zu.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der aufgetretene Mangel ist von uns zu vertreten und/oder wir haben bezüglich der Qualität der Ware eine Garantie übernommen.
8. Haftungsbeschränkung:
8.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CC Pharma beruhen. Wir haften auch unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CC Pharma beruhen.
8.2 Für Schäden aufgrund einer einfach fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, die für die angemessene und einwandfreie Vertragsdurchführung grundlegend sind und auf deren Erfüllung der Kunde dementsprechend vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), haften wir nur beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
8.3 Anderweitige Schadenersatzforderungen sind vorbehaltlich nachfolgender Ziffer 8.4 ausgeschlossen.
8.4 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäß dieser Ziffer 8 lassen die Haftung von CC Pharma gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache unberührt.
8.5 Diese Ziffer 8 gilt für jegliche Inanspruchnahme von CC Pharma durch den Kunden unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere für die vertragliche und deliktische Haftung.
8.6 Soweit die Haftung für CC Pharma nach dieser Ziffer 8 beschränkt oder ausgeschlossen ist, gelten die Beschränkungen oder Ausschlüsse auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CC Pharma im Fall der direkten Inanspruchnahme durch den Kunden.
9. Verjährung
9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
9.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadenersatzansprüche des Käufers gem. Ziffer 8.1 sowie nach dem Arzneimittelgesetz und dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
10. Retouren
Rücknahme oder Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung. Bei ohne Rechtsgrund zurückgesandter Ware behalten wir uns die ersatzlose Vernichtung vor. Im Übrigen gilt unsere gesonderte Retourenregelung.
11. Rückrufe
Im Falle eines Rückrufs nehmen wir die Ware auf eigene Kosten zurück und organisieren den Rücktransport vom Großhandel und den Apotheken. Die zurückgerufenen Arzneimittel werden dem Käufer zu 100% gutgeschrieben.
Eine Aufwandsentschädigung sowie eine Bearbeitungsgebühr sehen wir nicht vor. Detailliertere Infos dazu sind in unserer gesonderten Retourenregelung zu finden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für Warenlieferungen, Zahlungen und sonstige Vertragsleistungen ist Densborn. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Trier. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen CC Pharma und dem Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Datenspeicherung
Kundendaten werden gemäß den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch verarbeitet.
14. Gültigkeitshinweis
Es gilt immer nur die jeweils aktuelle Sortiments- und Leistungsübersicht.
Nachweise:
Auf Verlangen der CC Pharma GmbH und vor erstmaligen Geschäftsabschluss hat der bestellende Käufer auf eigene Kosten eine Kopie der gültigen Nachweise der Berechtigung zum Bezug der Produkte der CC Pharma GmbH vorzulegen. Jede Veränderung hinsichtlich des Bestandes oder des Inhalts der erteilten Erlaubnisse ist unverzüglich schriftlich gegenüber der CC Pharma GmbH anzuzeigen.