Wir importieren und machen die Importe exklusiv für den deutschen Markt verkehrsfähig. Die Original‐Arzneimittel durchlaufen dabei eine umfangreiche Qualitätskontrolle und erhalten entweder ein deutschsprachiges Etikett oder eine deutsche Faltschachtel, sowie ein deutschsprachiges Etikett für die Primärverpackung. Jede Packung wird zudem mit einem deutschen Beipackzettel versehen, bevor sie in der Apotheke ankommt.
Durch unseren Service leisten wir als Importeur von pharmazeutischen Produkten einen aktiven Beitrag zur Senkung der Arzneimittelkosten im Rahmen der gesundheitspolitischen Regulierung. Unsere Kunden sind die öffentlichen, krankenhausversorgenden und spezialisierten Apotheken sowie der vollsortierte pharmazeutische Großhandel. Unsere Kernkompetenz liegt im Re‐ und Parallelimport von zugelassenen Original‐Medikamenten aus den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie deren Vertrieb an deutsche Großhändler und Apotheken.
Unser Vertrieb umfasst ca. 1.300 PZN. Damit bieten wir ein breites Sortiment an Präparaten für unterschiedliche Indikationsgebiete wie z. B. Antirheumatika, Onkologie und HIV.
Importarzneimittel bieten die Möglichkeit, effizient Therapiekosten zu sparen. Das gilt allerdings nur für Arzneimittel, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen ist (in der Fachöffentlichkeit wird hierfür oft der Begriff Substitutionsausschlussliste verwendet).
Rezeptpflichtige Arzneimittel unterliegen in Deutschland der gesetzlichen deutschen Preisbindung. Schaut man jedoch über die Grenze, stellt man häufig fest, dass viele dieser Marken‐Arzneimittel in anderen europäischen Ländern preisgünstiger sind – obwohl es sich um dieselben Original-Präparate handelt. Deshalb wird wieder importiert. Im Importmarkt bzw. bei einem Arzneimittelimport unterscheiden wir Reimport‐Arzneimittel und Parallelimport‐Arzneimittel.
Der größte Teil der für den deutschen Markt bestimmten Arzneimittel wird von Pharmakonzernen im europäischen Ausland hergestellt. Da in diesen Fällen sowohl Hersteller, als auch der Arzneimittel‐Importeur die Produkte aus dem Ausland nach Deutschland bringen, wird von „Parallelimport“ gesprochen.
Parallelimporte bzw. Parallelimport‐Arzneimittel sind somit Originalpräparate, die von der Pharmaindustrie in einem anderen europäischen Land hergestellt werden, von uns dort eingekauft und anschließend nach Deutschland exportiert werden. Durch CC Pharma werden diese Arzneimittel dann „parallel“ zu dem entsprechenden deutschen Arzneimittel in den Verkehr gebracht – zu einem günstigeren Preis.
Reimport‐Arzneimittel sind Originalpräparate, die in Deutschland hergestellt werden und von der Industrie zu einem günstigeren Preis in ein anderes europäisches Land ausgeführt werden. Wir kaufen diese deshalb dort und führen sie wieder zurück.
Durch diesen Einkaufsvorteil können Reimport‐Arzneimittel (Originalpräparate) zu einem niedrigeren Preis angeboten werden als das Original, welches direkt in Deutschland vertrieben wird.
Bei einem Parallelvertrieb ist das Importpräparat – im Gegensatz zum Parallelimport – ein Arzneimittel, das in einem zentralen Verfahren in der EU bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen wurde. Eine eigene Zulassung ist für den Parallelvertrieb nicht erforderlich. Vor dem Vertrieb muss jedoch das Importpräparat ein „Notifizierungsverfahren“ bei der European Medicines Agency (EMA) durchlaufen sowie anschließend der beabsichtigte Parallelvertrieb in Deutschland beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angezeigt werden.
Reimport‐Arzneimittel sind therapeutisch identisch mit den Originalen und damit auch bedenkenlos einzunehmen. Entweder sie verfügen über eine Zulassung der Europäischen Genehmigungsbehörde EMA in London oder sie werden aufgrund ihrer therapeutischen Identität vom BfArM landesweit zugelassen. Die Zulassungsnummer ist auf jeder Arzneimittelpackung zu erkennen.
Die Informationen zu den jeweiligen Präparaten sind auf den Verpackungen je nach EU‐Land immer in der jeweiligen Sprache gekennzeichnet. Den gesetzlichen Vorschriften aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) folgend, produzieren wir für das importierte Medikament eine deutsche Packung und den entsprechenden Beipackzettel in deutscher Sprache. Damit stellen wir alle wichtigen Informationen zur korrekten Anwendung des Medikaments gemäß den gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung.
Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung zu dem Thema?
Sprechen Sie uns gerne an.
Apotheken sind laut Rahmenvertrag (Verordnung § 129 SGB V) dazu verpflichtet, pro Krankenkasse und Quartal eine sogenannte Importquote durch die Abgabe von importierten Arzneimitteln zu erreichen.
Mit den abgegebenen preisgünstigen Importen hat die Apotheke eine Einsparung in Höhe von 10 Prozent der Importquote zu erzielen. Das heißt, jeder Apotheker muss laut Verordnungen einen bestimmten Prozentsatz Importarzneimittel abgeben. Die Berechnung des sogenannten Importmalus und -bonus erfolgt laut Arzneiversorgungsvertrag mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek‐Vertrag) pro Quartal und pro Krankenkasse in Euro.
Man unterscheidet bei Importarzneimitteln:
Der Preisunterschied zwischen dem Präparat des Originalherstellers und Importarzneimittel ist durch die unterschiedlichen Gesundheitssysteme in den einzelnen EU-Ländern bedingt.
Wenn Patienten ihr Medikament komplett selbst oder einen Eigenanteil zahlen müssen, ist das Importarzneimittel von CC Pharma eine preiswerte Alternative.
Ja. Entweder ist das Importarzneimittel in der Zusammensetzung komplett identisch mit dem deutschen Präparat des Originalherstellers oder im Falle von Abweichungen in Hilfsstoffen, werden diese nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nur akzeptiert, wenn daraus keine therapeutisch relevanten Unterschiede entstehen.
Nein. Ein Generikum ist ein sog. Nachahmerpräparat, welches nach Ablauf der Patentlaufzeit von anderen Firmen produziert werden darf. Ein Importarzneimittel entspricht immer dem verschriebenen Original-Medikament. Das kann ein Patent geschütztes Arzneimittel oder ein Generikum sein.
Die Informationen auf dem Medikament, der Verpackung und im Beipackzettel sind meist in der Sprache des Bezugslandes verfasst. Um eine uneingeschränkte Arzneimittelsicherheit für den Patienten in der Anwendung zu gewährleisten, werden alle relevanten Informationen in deutscher Sprache auf die Ursprungspackung aufgebracht oder eine vorbedruckte Verpackung verwendet. Zudem erhält jede Packung eine deutsche Gebrauchsinformation.
Für den Import erlaubt sind in Deutschland ausschließlich zugelassene Original-Arzneimittel aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, weil die Vorschriften für Arzneimittelzulassungen in diesen Ländern harmonisiert sind.
CC Pharma muss als Importeur und Zulassungsinhaber wie ein pharmazeutischer Unternehmer über einen Stufenplanbeauftragten (§ 63a AMG), eine Sachkundige Person (Qualified Person) (§ 14 AMG) sowie einen Informationsbeauftragten (§ 74a AMG) wie auch über eine Herstellungserlaubnis gemäß § 13 Arzneimittelgesetz (AMG) verfügen. Die Überwachung der Regelungen unterliegt den Gesundheitsbehörden.
Die sogenannte Importquote verpflichtet Apotheker zur Abgabe eines vertraglich festgesetzten Prozentanteils von Import-Arzneimitteln. Laut dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V beträgt die Importquote derzeit zwei Prozent pro Krankenkasse und Quartal.
Als preisgünstige Importarzneimittel im Sinne des Rahmenvertrages, die für das Einsparziel nach § 13 dieses Rahmenvertrages relevant sind, gelten Importarzneimittel, wenn – bei identischer Packungsgröße (gleiche Stückzahl bzw. gleiche Füllmenge) – der für den Versicherten maßgebliche Arzneimittelabgabepreis der Packung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rabatte
Ja. Arzneimittelimporteure beziehen nur Ware aus einem Überschussangebot. In einigen EU-Ländern, wie z.B. Polen, wird auf Basis des aktuellen Bedarfs der Bevölkerung das Portfolio der Produkte angepasst, welche exportiert werden dürfen. Somit wird sichergestellt, dass die eigene Bevölkerung optimal versorgt ist.
Ist bei Apotheken und Endverbrauchern von Arzneimittel-Importen die Rede, kursieren immer noch falsche Vorstellungen. „Viele meinen, es gehe um Generika, dabei handelt es sich ausschließlich um Originalpräparate der Originalhersteller, die im EU-Ausland produziert werden“, sagt Dr. Markus Daniel, Apotheker und Qualitätsmanagement-Leiter bei CC Pharma. „Für uns und damit auch für den Apotheker und den Endverbraucher ist relevant, dass das importierte Originalpräparat im Herkunftsland zugelassen ist und auch das von uns umetikettierte Arzneimittel den deutschen Anforderungen genügt.“ Ohne entsprechende deutsche Zulassung und Registrierung bei der Aufsichtsbehörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), darf kein Importeur Pharmazeutika aus der EU auf den deutschen Markt bringen.
Weiterlesen Frag Lena - Wie arbeitet ein Arzneimittelimporteur?